Böllerwurf auf ein Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichelsheim in der Silvesternacht

Wir alle haben in den letzten Tagen die unvorstellbaren und erschreckenden Szenen der Attacken auf Rettungskräfte in Berlin und die Reaktionen von Politik und der Polizeigewerkschaft darauf in den Medien gesehen.

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Bedauerlich ist, dass es auch in unserer Gemeinde einen solchen Vorfall gab. Unser Tanklöschfahrzeug wurde im Rahmen des Neujahrseinsatzes auf der Anfahrt zur Einsatzstelle im Bereich des Übergangs von der Darmstädter Straße in die Heidelberger Straße von drei Jugendlichen mit Böllern beworfen. Glücklicherweise führte dies weder zu einem Unfall noch zu einem Personen- oder Sachschaden am Einsatzfahrzeug, was auch dem besonnenen Verhalten unseres Maschinisten zu verdanken ist, so Gemeindebrandinspektor Holger Zieres. Bürgermeister Stefan Lopinsky führt hierzu aus: „Unsere Einsatzkräfte verdienen Schutz und Rückendeckung bei der Ausübung ihrer wichtigen und oft lebensrettenden Tätigkeiten. Angriffe auf Einsatzkräfte sind schlichtweg unerträglich.“

Diese Taten sind keine Kavaliersdelikte und können schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die §§ 113 bis 115 des Strafgesetzbuches umfassen einen gewichtigen Teil der Straftaten gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger, nämlich Verfahren wegen Widerstands gegen bzw. tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, zum Beispiel Einsatzkräfte der Rettungsdienste oder der Feuerwehr.

„Die Gemeinde Reichelsheim wird in diesen Fällen konsequent reagieren und alle verfügbaren juristischen Mittel ausschöpfen – heute wie in Zukunft“, ergänzt der Verwaltungsleiter Oliver von Falkenburg.

Der Vorfall wurde in der Zwischenzeit bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

„Ich wünsche den Tätern für das Jahr 2023 eine einsetzende Erkenntnis darüber, auf welchen Weg sie sich hier begeben haben“, schließt Bürgermeister Lopinsky ab.